Ambulant Betreutes Wohnen

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Die eigene Wohnung? – Haben wir für Sie!

Sie möchten in einer eigenen Wohnung wohnen, benötigen dabei aber Hilfe und Unterstützung?
Gern beraten wir Sie über ambulant betreute Wohnformen in der Klusstiftung.
Das Ambulant Betreute Wohnen ist ein Angebot für Menschen mit einer Behinderung oder einer psychischen Erkrankung und richtet sich an jene Klienten, die weitgehend selbstständig und selbstbestimmt leben und wohnen möchten, aufgrund ihrer Einschränkung aber noch fachdienstliche Unterstützung benötigen.

Umfang der Betreuung

Die Basis einer selbständigen Lebensführung wird durch das Ambulante Betreute Wohnen (ABW) mit Erhalt und Förderung im Hinblick auf die Fähigkeiten und Fertigkeiten des Menschen in der eigenen Wohnung bzw. der Wohngemeinschaft sichergestellt.

Unterstützt werden sowohl Einzelpersonen, Paare als auch Wohngemeinschaften.
Die benötigte Assistenz wird den jeweiligen individuellen Bedarfen angepasst.
Hilfestellungen erfolgen immer direkt vor Ort in der Häuslichkeit, in den Ämtern oder in den Diensträumen des ABW.
Nach voriger Bedarfsermittlung ist die Erreichbarkeit der Betreuung an Wochenenden, Feiertagen, im Urlaub und bei Krankheit im Umfang 24/7 möglich.

Wir unterstützen Sie

in den eigenen Räumlichkeiten (Haushaltsführung, Wohnungsgestaltung, Einkäufe, Essenszubereitung, Finanzverwaltung, usw.)

  • bei behördlichen Angelegenheiten und der Suche nach geeignetem Wohnraum
  • bei der Orientierung im Freizeitbereich (Musik-, Kunst- und Sportaktivitäten, Ausflüge, Feste, Feiern usw.)
  • bei Konflikt- und Krisensituationen
    (Erreichbarkeit nach Bedarf)
  • bei der Koordination von Hilfsangeboten (Pflegedienste, Ärzte, Behörden und andere Dienstleister)
  • bei der Entwicklung beruflicher Perspektiven (Besuch des Berufsbildungsbereiches und der Werkstatt für Menschen mit Behinderung, Unterstützte Beschäftigung etc.)
  • bei der Gestaltung sozialer Kontakte durch Zusammenarbeit mit Vereinen, Kirchgemeinden sowie stiftungseigenen Angeboten

Finanzierung der Betreuung

Zur Übernahme der Betreuungskosten ist eine Antragstellung beim jeweils zuständigen Kostenträger der Eingliederungshilfe/Behindertenhilfe notwendig.
Über die Bewilligung des Antrages entscheidet der Kostenträger gemeinsam mit den Beteiligten.
Wir unterstützen Sie gern bei der Antragstellung.
Kontaktieren Sie dazu bitte die
Pädagogische Leitung der Klusstiftung.

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